UNSER WIRTSHAUS IM ORTSKERN
 
 

ANTEILSZEICHNUNG
Wie kann ich Anteile zeichnen? Eine Zeichnung von Anteilen ist noch jederzeit möglich. Im Downloadbereich findest Du das Formular, dieses bitte ausgefüllt an uns (post@wirtshausprojekt.info) oder an die Gemeinde Zell übermitteln. Alternativ kannst Du Dich über den Button "Interessensbekundung" melden, dann melden wir uns bei Dir.


Ich habe schon Anteile gezeichnet - kann ich weitere Anteile zeichnen? Ja, natürlich ist das möglich. Wichtig ist nur, dass weitere Anteilsscheine zu den bisherigen dazu gerechnet werden und nicht die bisherigen Anteilsscheine ersetzen. 


Kann ich meine Anteile vererben? Prinzipiell ja, nur muss der Vorstand der Aufnahme neuer Mitglieder zustimmen. Normalerweise wird beim Tod eines Mitglieds der Genossenschaftsanteil (an die Erb:innen) ausbezahlt.


Kann ich auch als Verein Anteile zeichnen? Ja, jede natürliche und juristische Person kann Anteile zeichnen: Also auch Vereine, Firmen, Körperschaften, Gemeinden.


Können Minderjährige Anteile zeichnen? Nein. Erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind in Österreich Personen voll geschäftsfähig und können somit Anteile zeichnen. Es ist aber natürlich möglich, Anteile für Kinder, Enkerl etc. zu kaufen und zu verschenken - die Stimmberechtigungen bleiben aber bis zur Volljährigkeit bei der Person, die die Anteile kauft.


Kann ich meine Anteile wieder verkaufen? Ja, nach Ablauf der Behaltepflicht bzw. des Kündigungsverzichts (Die Dauer der Behaltepflicht wird bei Gründung der Genossenschaft in den Statuten festgelegt.). Danach können Anteile jährlich (schriftlich) gekündigt werden.


Wird eine Liste der Genossenschaftsmitglieder samt Anteile veröffentlicht? Diese Liste wird nicht veröffentlicht, sie ist auf Rückfrage den Mitgliedern der Genossenschaft zugänglich.


Warum brauchen wir so viel Geld?
Wir brauchen 300.000,-€ für den Kauf des Gebäudes und rund weitere 150.000,-€ für Erneuerungen, die von der Bevölkerung gewünscht wurden, so zum Beispiel eine Sanierung der WCs, eine teilweise Erneuerung von Schank und Gastraum und Arbeiten im Bereich Hof und Gastgarten.


Was passiert mit dem Geld, wenn das Projekt nicht zustande kommt? Kommt die benötigte Summe nicht zustande, wird die Genossenschaft nicht gegründet und damit braucht das Geld auch nicht überwiesen werden.


Wann muss ich das Geld, das ich in der Absicht zur Anteilszeichnung angegeben habe, überweisen? Voraussichtlich im Oktober 2026. Den Geldbetrag brauchen wir zum Kauf des Objektes und für die Sanierungsmaßnahmen. Für die Genossenschaftsgründung werden rund 3 bis 6 Monate benötigt. Die Genossenschaft wird voraussichtlich im Oktober gegründet werden. Dann kann der Kaufvertrag unterzeichnet werden.


GENOSSENSCHAFT
Was ist eine Genossenschaft? Eine Genossenschaft ist eine Unternehmensform (wie eine GmbH oder eine Personengesellschaft). Genossenschaften sind so angelegt, dass sich viele Personen sehr unkompliziert (ohne größere Verträge) daran beteiligen können.


Was ist der Vorteil einer Genossenschaft? Genossenschaften haben neben der einfachen Beteiligung (Unterzeichnung von Genossenschaftsanteilen) den Vorteil, dass sie sehr demokratisch geführt werden. Eine Genossenschaft funktioniert ähnlich wie ein Verein: die Mitgliederversammlung (Generalversammlung oder Jahreshauptversammlung) wählt einen Vorstand. Dieser Vorstand führt das Unternehmen und trifft alle wesentlichen Entscheidungen. Ein Genossenschaftsprüfungs-Verband, dem jede Genossenschaft beitreten muss, prüft die wirtschaftliche Gebarung und die Rechtmäßigkeit der vom Vorstand gefassten Beschlüsse. Damit ist eine sehr hohe Transparenz (zum Schutz der Genossenschaftsmitglieder) gewährleistet.


Wie wird der Vorstand gewählt? Der Vorstand wird bei der Generalversammlung von den Mitgliedern gewählt.


Wie funktioniert das Stimmrecht? Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Generalversammlung. Die meisten Genossenschaften entscheiden sich für das Kopfstimmrecht (nicht für das Anteilsstimmrecht), das heißt, man hat eine Stimme, unabhängig davon, wie viel Anteile man zeichnet.


Kann ich im Projekt mitarbeiten, auch wenn ich kein Genossenschaftsmitglied bin?
Jede:r kann Ideen einbringen; aber z.B. handwerklich tätig werden können rechtmäßig nur Genossenschaftsmitglieder.


Was passiert, wenn die Genossenschaft Gewinne macht? Gewinne bleiben normalerweise in der Genossenschaft, um Rücklagen für Renovierungen etc. zu bilden. Die Generalversammlung kann eine Ausschüttung der Gewinne beschließen - diese sind dann teilweise steuerpflichtig.


ZUM TEAM / PROZESS
Welche Rolle hat die Gemeinde, wenn es zu einer Genossenschaft kommt? Die Gemeinde war Initiatorin des Beteiligungsprozesses zum Kauf des Gasthauses. Die Gemeinde kann sich an der Genossenschaft beteiligen und hat dann das gleiche Recht und die gleiche Rolle, wie jedes andere Mitglied.


Was genau ist ein Bürger:innenbeteiligungsprozess? Bei Bürger:innenbeteiligungsprozessen geht es darum, die Bewohner:innen in die Entwicklung ihres Ortes stark einzubeziehen. Bürger:innenbeteiliungsprozesse werden meist von externen Prozessbegleiter:innen moderiert und zielen darauf ab, die Menschen im Ort aktiv einzubeziehen. Unser Prozess ermöglicht eine zukunftsorientierte Entwicklung von Zell gemeinsam mit allen interessierten Zeller:innen. Dabei erhalten wir inhaltliche Unterstützung durch den Prozessbegleiter Johannes Brandl (SPES) sowie finanzielle Unterstützung vom Förderprogramm agenda.zukunft.


Wie und wann werde ich informiert, ob das Projekt umgesetzt wird? Das Team trifft sich am 27. Mai erneut - dort wird der aktuelle Stand der Anteile gesichtet und beschlossen, wie es weitergeht. Die Information erfolgt über die Homepage und es werden zusätzlich alle kontaktiert, die einen Anteilsschein gezeichnet haben.


Wer ist das Proponententeam? Das sind rund 30 Personen aus Zell, die sich gemeldet haben und bereit sind, das Projekt in der aktuellen Phase durch Mitarbeit in der Planung, in der Kommunikation und in der Organisation zu unterstützen. Aktuelle Mitglieder sind: Altmann-Sinzinger Iris, Bachmayer Elisabeth, Bramer Barbara, Braun Oliver, Briglauer Heidi, Daringer Ingrid, Dick Jonas, Dornetshumer Ramona, Grömer Franz, Haunold Anton, Haunold Michaela, Hellwagner Hannes, Hörmanseder Harald, Kammerer Bernhard, Kammerer Gerti, Karl Wolfgang, Kasbauer Robert, Klugsberger Andreas, Manetzgruber Eva, Meier Jonas, Panhuber Andreas, Reifeltshammer Sarah, Scharinger Gert, Schneider Julia, Schneider Linda, Standhartinger Karin, Standler Claudia, Steininger Fredi, Wimmer Reinhard, Ziegler Alois.

WIRTSHAUS
Gibt es bereits eine:n Pächter:in? Nein, es melden sich aber immer wieder Interessent:innen für eine eventuelle Pacht. Bisher konnte noch kein:e fixe:r Pächter:in gefunden werden.


Wer entscheidet, was wann wie umgebaut wird?
Zunächst das Proponententeam und in weiterer Folge der gewählte Vorstand in Abstimmung mit der Generalversammlung.


Was passiert, wenn wir keine:n Pächter:in finden? Dann gibt es die Option, das Gasthaus selbst zu betreiben, indem die Genossenschaft Personal anstellt und die Geschäftsführung selbst übernimmt.


Wie schaut es in der Übergangsphase zwischen Pensionierung und Genossenschaftsgründung aus? Hier gibt es Bereitschaft von Brigitte, noch zu unterstützen - die Zimmer und der Sonntagsfrühschoppen sollen auch in dieser Zeit weiterlaufen.

SPENDEN
Wie und wo kann ich spenden? Zusagen für Spenden werden gern entgegengenommen - nimm bitte mit uns über das Formular Kontakt auf oder melde Dich direkt bei der Gemeinde Zell. Du kannst auch gern im Downloadbereich das Formular herunterladen und dort angeben, wieviel Du spenden willst.


Was passiert mit meiner Spende? Wenn das Projekt nicht zustande kommt, erhältst Du Deine Spende zurück., falls Du sie schon übergeben hast. Wenn das Projekt realisiert wird, werden wir Dich bitten, Deine Spende zu übergeben, damit sie Teil unseres Wirtshauses im Ortskern wird.


Habe ich ein Stimmrecht, wenn ich spende? Leider nein - das Stimmrecht ist nur möglich, wenn Anteile gezeichnet werden.